richtlinien

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richtlinien [2020/08/02 18:10] adminrichtlinien [2023/10/23 14:10] (aktuell) – [Sonstiges] admin
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 ====== Richtlinien ====== ====== Richtlinien ======
 +
 +===== AU =====
 +
 +  * persönlicher (oder Video-) Arzt-Patienten-Kontakt
 +  * alle Diagnosen angeben, die aktuell vorliegen und die Arbeitsunfähigkeit begründen
 +  * Symptome (z.B. Fieber, Übelkeit) nach spätestens 7 Tagen durch Diagnose/Verdachtsdiagnose austauschen
 +  * 2 AUs mit unterschiedlichen Diagnosen unmittelbar nacheinander: Dann wieder Erstbescheinigung auszustellen.
 +  * Wenn zwischendurch arbeitsfähig (wenn auch nur kurz), dann wieder Erstbescheinigung auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
 +  * Rückdatierung/Rückwirkende Bescheinigung des Beginns der AU auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
 +rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur
 +ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen
 +zulässig.
  
  
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 ===== Verordnen ===== ===== Verordnen =====
  
-== Sprechstundenbedarf ==+==== Sprechstundenbedarf ==== 
 + 
 +  * Man sollte nur den Bedarf für 1 Quartal bestellen. 
 +  * Frühwarnsystem ca. 4-6 Monate nach Bestellung durch Schreiben der KV. 
 +  * Bagatellgrenze: 75,- Euro für 2 Quartale werden toleriert, auch wenn versehentlich auf SSB verordnet wurde. 
 +  * Persönliche Schutzausrüstung weiterhin über KV beziehbar. 
 + 
 +== Medikamente ==
   * Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal   * Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal
 +  * Adrenalin: keine Autoinjektoren, aber Fertigspritze erlaubt: PZN 11587497 (verdünnt aufgezogen 1:10, kann dann Mililiterweise gegeben werden im allergischen Schock)
 +  * Tavor expedit: Festbetrag, daher muss aktuell 3,10 Euro zugezahlt werden.
 +  * Kodan und Octenisept u.ä.
 +
 +== Medizinisch-technische Mittel (übers Labor oder direkt über den Hersteller bestellen, möglichst nicht über die Apotheke) ==
 +  * Braunülen und Infusionsbesteck sind über SSB möglich.
 +  * Dreiwegehähne
 +  * Vakuumflaschen mit Überleitungsbesteck
 +  * Mundspatel
 +  * Sauerstoffmasken/-brillen
 +  * Sekretbeutel
 +
 +==== Sonstiges ====
  
 == Vitamine == == Vitamine ==
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     * bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)     * bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
   * Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie   * Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
-  * Eisen(III): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können+  * Eisen(III) (=Feracru oral oder diverse i.v.-Medikamente, z.B. FerInject oder FerApplic): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Nur bei entsprechender Klinik, nicht zur Laborkosmetik. FerApplic Generikum.
   * Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen   * Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
   * Kalium: bei Hypokaliämie   * Kalium: bei Hypokaliämie
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 https://www.g-ba.de/richtlinien/25/ https://www.g-ba.de/richtlinien/25/
  
-**Transportschein darf NICHT ausgestellt werden bei** +=== Transportschein darf NICHT ausgestellt werden: ===
-  - Fahrt mit Privat-PKW oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind) +
-  -  Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant oder stationär) -> Patient soll sich direkt an die Kasse wenden +
-  - Fahrt von zu Hause ins Pflegeheim (s.u.)+
  
-**Transportschein darf ausgestellt werden bei** +  - Fahrt mit **Privat-PKW** oder mit **Öffentlichen Verkehrsmitteln** (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind) 
-  * Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.) +  -  Fahrten zu **Rehabilitationsmaßnahmen** (ambulant oder stationär) -> Patient soll sich direkt an die Kasse wenden 
-  * genehmigungspflichtig+  - Fahrt von zu Hause **ins Pflegeheim** (s.u.) 
-    * Fahrt zur ambulanten Behandlung + 
-  genehmigungsfrei: +=== Transportschein darf ausgestellt werden: === 
-    Fahrt zur stationäre Behandlung+ 
 +Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.) 
 + 
 +  * genehmigungs__frei__
 +    * Fahrt zur **stationäre** Behandlung
     * Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann     * Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
     * Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann     * Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
       -> Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.       -> Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.
 +  * genehmigungs__pflichtig__:
 +    * Fahrt zur **ambulanten** Behandlung
 +      * Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemo)
 +      * Schwerbehindertenausweis: “aG“, “Bl“ oder “H“
 +      * Pflegegrad mind. 3, 4 oder 5 (und dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität)
 +      * oder: vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und amb. Behandlung über einen längeren Zeitraum
 +
 +=== Transportarten ===
  
-Transportarten 
   * für Notfälle: RTW, NAW, RTH   * für Notfälle: RTW, NAW, RTH
   * KTW:   * KTW:
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     * Pat. leidet an ansteckender Krankheit     * Pat. leidet an ansteckender Krankheit
   * Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.   * Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.
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  • richtlinien.1596384655.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/08/02 18:10
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